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Rechtliche Information zur Taschengeldaktion
Es muss sich um ein uns bisher nicht bekanntes Objekt handeln. Also, bitte melden Sie sich auch unbedingt bei uns, noch bevor dies der Verkäufer tut. Ansonsten ist uns die Immobilie bereits bekannt und Sie haben keinen Anspruch auf die Tippgeberprovision.
Bitte beachten Sie dabei:
Die Tippgeberprovision muss vor oder bei der Abgabe der Nennung vereinbart und von uns bestätigt werden. Provisionsansprüche, die erst nach der Vermittlung der Immobile durch uns, bei uns angemeldet werden und von denen wir bei Abschluss des Vermittlungsauftrages somit keine Kenntnis hatten, können nicht berücksichtigt werden.
Kleiner Tipp – großes Taschengeld
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