Wuff – Sie haben das Recht zum Widerruf

Sira

  • Chief Happiness Officer
  • Schnüffel-Gutachter
  • Energieeffizienz-Check

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Thönnissen – Immobilien, Lindenstraße 262
52525 Heinsberg
Telefon: 02452-159910
E-Mail: info@thoennissen-immobilien.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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Rechtliche Information zur Taschengeldaktion

Es muss sich um ein uns bisher nicht bekanntes Objekt handeln.
Also, bitte melden Sie sich auch unbedingt bei uns, noch bevor dies der Verkäufer tut. Ansonsten ist uns die Immobilie bereits bekannt und Sie haben keinen Anspruch auf die Tippgeberprovision.

Bitte beachten Sie dabei:

Die Tippgeberprovision muss vor oder bei der Abgabe der Nennung vereinbart und von uns bestätigt werden. Provisionsansprüche, die erst nach der Vermittlung der Immobile durch uns, bei uns angemeldet werden und von denen wir bei Abschluss des Vermittlungsauftrages somit keine Kenntnis hatten, können nicht berücksichtigt werden.

Kleiner Tipp – großes Taschengeld

Sie haben erfahren, dass jemand seine Immobilie verkaufen will?

Gut für Sie. Für jeden erfolgreichen Tipp schenken wir Ihnen EUR 500.

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